Hinweisgeberschutzgesetz

Neues Hinweisgebersystem

Wir haben ein Hinweisgebersystem eingerichtet.
Ziel des Systems ist es, dass unsere Beschäftigten Hinweise über Regelverstöße und Missstände über das Hinweisgebersystem melden. So wollen wir Risiken vermeiden oder zumindest frühzeitig erkennen, die das Vertrauen von Beschäftigten, Kunden, Dienstleistern, Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit in uns und alle Konzerngesellschaften gefährden. Denn rechtmäßiges Handeln und ethisches Verhalten sind fester Bestandteil unserer Geschäftsaktivitäten und Voraussetzung für die nachhaltige Sicherung unseres unternehmerischen Erfolgs.

Wir haben den spezialisierten Dienstleister „Hinweisgeberexperte“ beauftragt, das Hinweisgebersystem zu betreiben. Die Nutzung des Hinweisgebersystems ist freiwillig.

Wichtig: Das Hinweisgebersystem soll die Regelkommunikation an die Vorgesetzen nicht ersetzen, sondern dient nur der Meldung von schwerwiegenden Verdachtsfällen auf einen Gesetzesverstoß oder schwerwiegenden Missstand. Hinweisgeberexperte wahrt die Vertraulichkeit der Hinweisgeber. Es wird darauf hingewiesen, dass bewusste Falschmeldungen und Verleumdungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt:

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
  • Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.

Die über das Hinweisgebersystem eingehenden Fragen und Hinweise werden von Hinweisgeberexperte gesichtet, bewertet und mit uns zusammen bearbeitet. Hinweisgeberexperte wahrt die Anonymität der Hinweisgeber, falls dies gewünscht ist.

Oder rufen Sie an

089 21 52 74 33